Rauchmelderpflicht in Deutschland
Rauchmelder retten Leben. Das wurde bereits in der Vergangenheit mehrfach unter Beweis gestellt. Daran soll auch der heutige Rauchmeldertag (13. November 2020) erinnern.
Doch wie verhält es sich denn eigentlich mit dem Einsatz von Rauchmeldern in Gebäuden? Wer ist dafür verantwortlich, diese zu installieren und regelmäßig zu überprüfen?
Vermieter/Eigentümer vs. Mieter
Grundsätzlich ist der Vermieter bzw. Eigentümer des Gebäudes / des Wohnraumes gesetzlich dazu verpflichtet, Rauchmelder fachgerecht installieren zu lassen.
Im Gegensatz dazu kann die Pflicht der Wartung jedoch dabei auf den Mieter übertragen werden. ABER: Das befreit den Vermieter bzw. Eigentümer nicht davon, die Umsetzung der Wartung durch den Mieter sicherzustellen!
Alternativ kann der Vermieter / Eigentümer einen externen Dienstleister zur Überprüfung der Rauchmelder beauftragen.
Eine genaue Übersicht der einzelnen Vorgaben in den Bundesländern finden Sie hier:
Rauchmelderpflicht nahezu flächendeckend
In den letzten Jahren hat die Notwendigkeit von Rauchmeldern zur Brandfrüherkennung immer mehr an Bedeutung gewonnen, so dass der Einsatz von Rauchmeldern in den deutschen Bundesländern fast flächendeckend umgesetzt worden ist bzw. wird:
- Bei Neu- und Umbauten ist die Installation von Rauchmeldern deutschlandweit Pflicht
- Bis Ende 2020 sind in allen Bundesländern Rauchmelder auch in Bestandsbauten Pflicht (mit Ausnahme von Sachsen: dort nach wie vor nur bei Neu- und Umbauten)
- Mindestens einmal jährlich müssen die Rauchmelder überprüft werden (Herstellerangaben weichen ggf. ab und müssen berücksichtigt werden)
- In Hessen müssen zudem in allen Schlafräumen und Kinderzimmern, Aufenthaltsräumen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen, sowie Fluren (Rettungswegen), die ins Treppenhaus oder ins Freie führen, Rauchmelder installiert werden
5 Irrtümer, die Sie kennen sollten
Trotz jahrelanger Aufklärungsarbeit gibt es dennoch ein paar Irrtümer bei der Gefahreneinschätzung von Bränden, die Sie unbedingt kennen sollten:
Irrtum #1
Wenn es brennt, bleibt mir genug Zeit, das Gebäude zu verlassen.
>>> Falsch! Im Brandfall bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.
Irrtum #2
Ein Rauchmelder im Flur reicht.
>>> (Für alle Bundesländer außer Berlin/Brandenburg) Falsch! Rauchmelder gehören in ALLE Flure, Schlaf- und Kinderzimmer
>>> (Für Berlin / Brandenburg) Falsch! Rauchmelder gehören in ALLE Flure und Aufenthaltsräume, außer Küche und Bad.
Irrtum #3
Nur Vermieter sind dazu verpflichtet, Rauchmelder zu installieren.
>>> Falsch! Auch ALLE Eigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet!
Irrtum #4
Ich bemerke auch im Schlaf den Brand rechtzeitig.
>>> Falsch! Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird im Brandfall nicht wach.
Irrtum #5
Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen.
>>> Falsch! Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.
Wir unterstützen Sie gerne
Sie sind Vermieter oder Eigentümer eines Gebäudes und möchten sich bezüglich des Einsatzes von Rauchmeldern beraten lassen? Oder Sie benötigen eine umfangreichere Lösung in Form einer kompletten Gefahrenmeldeanlage? Dann sprechen Sie uns gerne an!
Textquelle: www.rauchmelder-lebensretter.de
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